Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.
Erweiterter Vorstand
Zum erweiterten Vorstand gehören neben den Vorsitzenden zusätzlich der Kassenführer, der Schriftführer und der Ehrenvorsitzende.
Diese sind beratend tätig.
Beisitzer
Der Vorstand ist berechtigt, zur Unterstützung und Durchführung seiner Arbeit Beisitzer zu berufen.
Diese können zu Vorstandssitzungen eingeladen werden und nehmen in diesem Fall beratend an den Sitzungen teil.
Wahlrhythmus
Damit eine kontinuierliche Vorstandsarbeit gewährleistet ist, wird im ersten Jahr der Vorsitzende,
im zweiten Jahr der 1. stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer,
im dritten Jahr der 2. stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer gewählt.