Weseke – Wirtshäuser – Wirte und Bier

Der Niederländer Frank Geradts, dessen Vorfahr Joan Hermann Josef als Sohn von Berndt Henricus Gerardts und Anna Margaretha Enning 1775 von Weseke nach Amsterdam ausgewandert war, hat bereits in mehreren Beiträgen Wissenswertes über die Bewohner und die Lebensverhältnisse in unserem Dorf zur damaligen Zeit berichtet.

Verständlicherweise gilt den beiden zu der Zeit im Dorf ansässigen Familien Enning sein besonderes Interesse. Über die Namensträger auf einem Bauernhof Enning wurde im Heimatblatt Nr. 72 berichtet. Nun geht es um die zweite Familie Enning im damaligen Weseke, die innerorts als Betreiber eines Gasthofes bis in die heutige Zeit beurkundet ist.
Rund um die Geschichte dieser Gaststätte hat Frank Geradts aber auch passend zur bierfreudigen Oktober(fest)zeit Informationen über die Bedeutung des Gerstensafts im Dorfleben jener Zeit zusammengetragen.
Wo immer möglich und sinnvoll, versuchen wir, Zustandsbeschreibungen der damaligen Zeit im Hinblick auf die Gegenwart einzuordnen.

Unser Dorf und seine Kneipen im 17. und 18. Jahrhundert

Um 1700 spielte sich ein Teil des Lebens in Weseke in den Wirtshäusern ab. Sie waren Orte, wo sich Dorfbewohner und Bauern zum Bier und „ piepken Taback“ trafen, wo sie Geschäfte machten und Versteigerungen bei brennender Kerze (der Höchstbietende, bei dessen Gebot die Kerze vollständig runtergebrannt war, war der Käufer) beiwohnten, aber auch Orte für die Soldatenwerberei und Schöffenbank. Das Zapfen von Bier war während der Gottesdienstzeiten nicht erlaubt, gleichwohl findet sich in späteren Aufzeichnungen folgende Aussage: „Sonntags wo man beim Kirchgang einkehrte und die Kutsche ausspannte und den gewöhnlichen Sonntagsschoppen zu sich nahm (2 Schnaps, 1 Zigarre).
Die eintönige Arbeit der Weber, der Krassenmacher (=Wollkämmer), meist in stickigen Stuben, und die harte Arbeit auf dem Lande werden in der fraglichen Zeit der Grund für einen Besuch in den Wirtshäusern gewesen sein. Der Spruch: “Wilt du Karten, Würffel und ander Spel sehen oder lernen? Such die Lehrmeister im Wirthauss” wird in dem Zusammenhang wohl auch mehr als nur eine informative Bedeutung gehabt haben!

In der Zeit von 1662 bis 1721 gab es in Weseke eine Reihe von Wirtshäusern. Da war der Wirtshaus von Berndt Enning, der zu dieser Zeit mit Christina Fuest verheiratet war und abwechselnd im Wirtshaus und als Weber arbeitete. Oft warf ein ausgeübtes Handwerk nicht genügend ab, um die Familie zu ernähren, deshalb verrichteten die Ehefrauen häufig die Arbeit im Wirtshaus, während die Männer weiterhin ihrem Handwerk nachgingen. Es kann also gut sein, dass Christina Fuest hier die Rolle der Wirtin übernommen hatte.
Das Wirtshaus von Maeß Cöster, verheiratet mit Frau Anna, war z.B. nur zu bestimmten Zeiten geöffnet (Interdum = manchmal/gelegentlich).
Ein weiteres Wirtshaus gehörte Johann Heinrich Leeftinck, der neben seiner Tätigkeit als Gastwirt auch Zimmermann und Landwirt war und mit Johanna Maria Thier verheiratet war (eine Schwester von Johann Hermann Thier, der von 1686 bis 1725 der erste Pastor namens Thier in Weseke war). Der Standort des Wirtshauses Leeftinck wird mit „Haus am Kirchhof“ umschrieben und ist höchstwahrscheinlich der Standort des heutigen Gasthofs Enning, von dem später noch die Rede sein wird.

Dann war da noch das Wirtshaus von Johann Thier und seiner Frau Martha Heling (der zweite Pastor Thier in Weseke, Johann Hermann, der von 1725 bis 1744 das Amt bekleidete, war eines ihrer Kinder). Die Namen auf dem Bildstock „Christus am Ölberg“ an der Borkenwirtherstraße, der im Jahre 1726 platziert wurde, sind, wenn auch etwas undeutlich zu erkennen, die Namen dieses Ehepaars.
Es ist durchaus möglich, dass die Zahl der Wirtshäuser in Weseke größer gewesen sein könnte als angegeben. So muss man die Berufsangaben im Status Animarum mit Vorsicht genießen, da vor allem die Inhaber kleiner Kneipen oder Bierschänken noch weiteren Berufen nachgingen und unter diesen Bezeichnungen geführt worden sein können. Es lag an der Einschätzung des Geistlichen, der die Eintragungen in den Status Animarum machte, welche Berufsbezeichnung er angab. (Zu viele Wirtshäuser hätten unter Umständen die Aufmerksamkeit des Bischofs erregt.)
Im Jahre 1817 wurde die preußische Verwaltung ministeriell angewiesen, Schankanlagen nur dort zu gestatten, wo nach dem Ermessen der Polizei ein Bedürfnis vorhanden sei, anderenfalls diese aber soweit es gesetzlich zulässig sei, allmählich einzuschränken. Polizeidienern und Lehrern wurde das Führen einer Schenke grundsätzlich untersagt. Ein gleiches Verbot wurde den Küstern im Jahre 1837 erteilt 1).

Der oben erwähnte Johann Thier starb 1722 und hatte keinen männlichen Nachfolger für seine Gastwirtschaft, denn von seinen beiden Söhnen (insgesamt 7 Kinder) wurde einer Pastor und der andere Sohn, Johan Gerdt, wurde nur 8 Monate alt. Der Name Johann Thier taucht noch mehrfach in Verbrauchssteuerdokumenten auf z.B. in „Verpachtung der Akzise Bier und Branntwein im Ksp. Weseke 1702“ als „junger Johann Thier“ mit u.a. Henrich Leefting und Johan Kösters und auch im Status Animarum von 1721 findet man einen Eintrag von seiner Gastwirtschaft.

 

Das Wirtshaus Maeß Cöster wurde zwar von seinem Sohn Johan Kösters weitergeführt, aber in 1721 und 1749 nicht mehr erwähnt.
Neben sogenannten Hausbrauern gab es in Weseke auch größere Brauereien, die das Bier an die Wirtshäuser und kleinere Kneipen und Zapfer, den damaligen Geringverbrauchern, verkauften. Bei diesen Zapfern kauften die Bewohner Wesekes, oft in Ton- oder Metallkrügen und früher in Holz- oder Lederbehältern, ihren täglichen „Schluck“ Bier für Zuhause. Vor 1780 gab es vermutlich keine Glasflaschen, die eigens für Bier bestimmt waren. Die frühen, gegen Ende des 18. Jahrhundert hergestellten Bierflaschen waren mundgeblasen.

Berndt Enning und Johann Heinrich Leeftinck werden zusammen in einem Verbrauchssteuer-dokument aus dem Jahr 1724 mit dem Namen „Vorwerden von dem accisen in der unterherrlichkeit Gemen“ erwähnt. Es handelt sich um ein Abkommen, das vom 1. November 1724 bis zum 1. November 1725 galt und die Erhebung von Verbrauchssteuern auf Wein, Tabak, Bierbrauen, Branntwein und Wacholder (Getränk mit Extrakten aus der Wacholderbeere) betrifft.
Enning, Leeftinck und Genossen hatten sich 1724 mit dem Amtmann/Rentmeister Hüge auf einen Betrag von 65 Rtl (Reichstaler) geeinigt.
Damals war es üblich, bis Napoleon dem ein Ende setzte, im Rahmen eines jährlich wiederkehrenden öffentlichen Pachtvertrags für diese Arbeiten Privatpersonen zu beauftragen. Enning und Leeftinck waren also nicht nur Wirtshausbesitzer, sondern für diesen Pachtzeitraum auch Zöllner in Weseke und trugen somit die Verantwortung, da sie für die fällige Pacht gesamtschuldnerisch hafteten.
Die Pächter trugen ein finanzielles Risiko bei zu geringen Einnahmen während der Pachtzeit, sodass davon ausgegangen werden kann, dass Enning und Leeftinck nicht unvermögend waren.

Doch die beiden Wirtshausbesitzer konnten die Steuereinnahmen zweifellos gut einschätzen, denn sie kannten die Trinkgewohnheiten der Einwohner von Weseke wie kein anderer!
Aber ob sie deswegen in Weseke angesehen waren, ist zweifelhaft. Vor allem, wenn man sich die untenstehenden Bedingungen des Dokuments, besonders Bedingung 5, einmal ansieht.
Die Übertragung des handschriftlichen Textes wurde von Herrn Ulrich Söbbing vom Gemeindearchiv Südlohn vorgenommen.

Vorwarden von denen accisen in der unterherlicheit Gemen

Erstlich soll die Verpfachtung den anfang Nehmen den 1ten Nov.1724 und sich endigen den
1ten Nov. 1725
2tens soll die wein, bier, brandwein wacholder und tuback accis bey beisamen verbleiben
3tens sollen die pfächtere von Viertell jahr zu Viertell jahr die ver accordirte pfachtgelder zu Gemen
bezahlen, auch allenfals dafur caviren [soviel wie “bürgen”]
4tens sollen die pfächtere bemacht sein von jeden Gebraute, zu acht biß neun tonne *) 1 Rhr
[Reichstaler] und 15 Stuber zu fordern und von jedem Ancker brandwein oder
wacholderwasser 7 shil. [Schilling] Von einem Ancker wein 5 schilling von ein Pfund tuback
pro rata 4: 6 bijß 10 schilling
5tens sollen die pfächtere die Keller visitiren mögen, so oft es ihnen gefällig, wo gegen denen
Verkaufer Verbotten bey Straff 20 goldgulden halb dem fisco und halb dem pfächteren
Verfallen, kein feuer unter dem braw Kessell zu bringen wovor Sie den accijß angegeben
auch kein Brandwein noch wacholderwasser Tuback oder Wein in seine Behausung um zu
Verkaufen ein zu nehmen, Er habe den solches fordrift denen pfächteren gleichfalß
angegeben da vor bezahlt oder wie vor hin gemelt den accis præstirt beij obgemelter Straff
und Condition ist allen und jedem verbotten ohne deren pfächtern vor wißen kein bier,
brandwein oder sonsten diesen accisen betreffend auß wertig zu hohlen, es seij auf
Kindtaufen, Hochzeiten, Hausrichten Todten Bier oder beym graß oder korn Meyen ohne da
von Gebühren bezahlt zu haben, als nemblich von eine Tonne bier 10 Stüber und a proportion
der quante wie vor hin gemelt
6tens sollen die pfächtere die bej die Verpfächtung aufgehende Kösten nebst die Cantzelej gebühr
Abtragen

De Novembri 1724 biß Novembri 1725 haben Henrich Leffting, Bernd Enning und Consorten
den acciß angenommen für fünff undt sechßzig Rhrn. [Reichstalern]
In fidem [zur Bestätigung] Hüge Rentmeister


*) Möglicherweise war die Menge von 8 bis 9 Tonnen die gewöhnliche Menge, die auf Grund der Braugeräte auf einmal gebraut werden konnte.
Eine Tonne sind 135 -150 Liter, ein Ancker sind 38,8 Liter und eine Last sind 300 Pfund.
Wacholder (wasser) wärmt den Körper, wirkt stark wassertreibend und optimiert die Verdauung, er leitet Stoffwechselgifte aus, lindert Schmerzen und weckt die Lebenslust, und gilt als Universalheilmittel.

Die Brauereien boten auch anderen in Weseke Arbeit, wie Albert Eickelhoff, Peter Eckelhoff, Berndt Schwatkes, Joan Cöster und Engelbert Hesselhues, die als Vietor (=Küfer) Holzfässer für das Bier herstellten.

Obwohl Bier damals anders schmeckte und weniger Kohlensäure und Alkohol enthielt als heute, konnte es bei ausreichendem Konsum die Gemüter erhitzen, wie 1766 bei einem gewissen Weseker Buschjäger Bernard Lemken, der im Dienst des Grafen Friedrich Karl von Gemen stand.
J.A.L. Freiherr Mulert schrieb am 1. März 1766 einen Brief an Graf Friedrich Karl von Gemen, in dem er einen solchen Vorfall erwähnte. Bernard Lemken war nämlich bei Mulert zu Hause gewesen, um mit ihm zu sprechen, aber Mulert war zu diesem Zeitpunkt nicht daheim. Lemken verließ daraufhin den Raum, woraufhin der Knecht von Mulert ihm folgte und ihn bat, auf Mulert zu warten, bis dieser zurück war. Aber Lemken ging, ohne ein Wort zu sagen und machte sich auf den Weg zum Gasthof in Oeding. Als Mulert nach Hause zurückkehrte, schickte er den Verwalter zum Gasthof, um zu fragen, was Lemken zu sagen hatte. Lemken kam betrunken aus dem Gasthof und erzählte dem Verwalter, dass Mulert sich beim Grafen beschwert hatte, aber weil er sowieso keine Antwort erhielt, sagte er auch nicht, worum es in seiner Beschwerde gegangen war. Daraufhin schickte Mulert auch den Knecht zum Gasthof, wo der Knecht Lemken bat, noch einmal nach draußen zu kommen, um die Angelegenheit mit dem Verwalter vor dem Gasthof zu besprechen, woraufhin Lemken dem Knecht sagte, er solle dem Verwalter sagen, er denke nicht daran, noch einmal zu ihm zu kommen. Der Verwalter könne ihm „nach Gemen folgen“ (Zur Hölle mit ihm), sagte er dem Knecht. Mulert schrieb über diesen Vorfall in einem Brief an den Grafen, dass er es aus Respekt vor dem Grafen dabei belassen habe, weil Lemken noch immer die gräfliche Livree trug. Wäre es ein anderer gewesen, schrieb er kühn, hätte er diese Haltung sicher abgelehnt und nicht geduldet und ihm die Befehle gegeben, die der Graf in einem solchen Fall gegeben hätte.

Ende des ersten Teils.

 

Weseke – Wirtshäuser – Wirte und Bier 2
Museschoppe und Tretbecken